2002 brach in Österreich in engem Zusammenhang mit dem bevorstehenden EU-Beitritt der Tschechischen Republik eine öffentliche Diskussion über die so genannte „Vertreibung“ — sprich: die Aussiedlung der Deutschsprachigen vor allem aus der befreiten Tschechoslowakei — in den Jahren 1945/46 aus. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Konstruktion einer allumfassenden österreichischen Opfer-Geschichte lohnt sich ein genauer Blick auf diese Debatte. Ich konzentrierte mich dabei auf die Untersuchung der Berichterstattung der liberalen Tageszeitung „Der Standard“, die mit jener von „Zur Zeit“ — repräsentativ für den landsmannschaftlichen bzw. völkisch-deutschnationalen Diskurs — und einigen Ergebnissen der seriösen historischen Forschung kontrastiert wurde. [1] Der Fokus richtet sich dabei nicht auf die Vergangenheit an sich, sondern auf die gegenwärtige Geschichtspolitik, das heißt auf die Art und Weise der Rekonstruktion von Vergangenheit in der Gegenwart im Hinblick auf aktuelle politische Zielsetzungen. [2] In Bezug auf die (ständige) Erfindung der Nation als politischer Handlungsraum legt das Erinnern und Vergessen historischer Begebenheiten Spielräume fest und definiert politische Identitäten, gleichzeitig lassen sich auch ganz konkrete politische Forderungen durch den Rückgriff auf eine scheinbar unveränderliche Vergangenheit legitimieren. Gerade weil die Deutung der Geschichte in (halbwegs) demokratischen Gesellschaften stets unabgeschlossen und Gegenstand politischer Auseinandersetzung bleiben muss, ist die Frage welche — und wessen — Deutungen sich durchsetzen, politisch virulent.
Deutliche Beispiele für die politische Dimension, die sich selbst hinter einzelnen Begriffen verbirgt, sind die in den Massenmedien durchgängig verwendeten Bezeichnungen „Vertreibung“ bzw. „Vertriebene“. Während unmittelbar nach 1945 die betroffenen Personen als „Flüchtlinge“ galten, setzte sich bis Anfang der 1950er Jahre der Begriff „Vertriebene“ durch. Dieser Wandel war ein bewusster politischer Schritt, der „dem Geschehen den Charakter eines Unrechtsaktes“ verleihen sollte (Hahn/Hahn 2002, S. 106). In der BRD sicherte das Bundesvertriebenengesetz von 1953 den Status des/der „Vertriebenen“ automatisch auch allen Nachkommen zu — der „Anspruch auf Rückkehr in die Heimat“, d.h. auf Revision der Beschlüsse der Konferenz von Potsdam, [3] sollte damit über Generationen hinweg aufrecht erhalten werden (vgl. Salzbom 2000, S. 40f). Die Bezeichnung „Vertriebene“ war — gerade dank der Naturalisierung, die diese politisierte Identität vom individuellen Erleben abkoppelte — für politische Instrumentalisierung geschaffen und wurde von den Landsmannschaften (auch in Österreich) in diesem Sinn aufgegriffen. Die Politik der Vertriebenenverbände knüpfte dabei direkt an die völkische Politik-Konzeption von Henleins Sudetendeutscher Heimatfront an. Wie zuvor im Begriff „Sudetendeutsche“ verschmolz nun bei den „Vertriebenen“ eine vorpolitisch gedachte, völkische Identität untrennbar mit politischen Überzeugungen, zu denen u.a. ein revisionistisches Geschichtsbild — d.h. die Selbststilisierung als Opfer und die Leugnung des kausalen Zusammenhangs zwischen Nationalsozialismus und „Vertreibung“ — gehört.
Am Anfang war das AKW
Der Beginn der Debatte kann rasch grob umrissen werden: Im Februar 2000 heißt es in der Regierungserklärung u.a., dass Bemühungen um „sachgerechte Lösungen in den Fragen aller im Zuge des Zweiten Weltkrieges zur Zwangsarbeit gezwungenen Personen, der österreichischen Kriegsgefangenen sowie der in der Folge der Benesch-Dekrete und Avnoj Bestimmungen nach Österreich vertriebenen deutschsprachigen Bevölkerung“ gesetzt werden sollten. Diese Gleichsetzung von Opfern des Nationalsozialismus mit Kriegsgefangenen bzw. der „vertriebenen deutschsprachigen Bevölkerung“ wurde von den liberalen Massenmedien kritisch aufgegriffen. Eine breite Debatte entwickelte sich daraus nicht.
Anders dann im Jänner 2002: Nach einem halben Jahr intensiver nationalistischer Kampagnen gegen das AKW Temelin, greifen österreichische Medien die nun bereits vertraute Formel vom „Veto gegen Tschechien“ nur zu gern auf. Als die FPÖ unmittelbar nach ihrem (trotz publizistischer Schützenhilfe durch die Kronen Zeitung nur mäßig erfolgreichen) Volksbegehren, konzentriert gegen die so genannten „Beneš-Dekrete“ zu kampagnisieren beginnt, erreicht sie damit enorme mediale Aufmerksamkeit. Im „Standard“ zieht sich die intensive Berichterstattung bis in den Herbst — erst mit der endgültigen Entscheidung der EU, keine Anpassung des tschechischen Rechtsbestandes zu fordern, flaute auch diese österreichische Debatte ab.
Dabei zeigte sich ganz deutlich, wie „anders“ in Österreich (sowie in — vor allem südlichen — Teilen Deutschlands) gedacht wird: In der ab Herbst auch im „Standard“ aufgegriffenen Diskussion auf EU-Ebene ging es im Kern um mögliche aktuell diskriminierende Bestimmungen der tschechischen Rechtsordnung — in Österreich dagegen um die Tradierung des Opfermythos der „Vertriebenen“ und um die Delegitimierung (selbst)kritischer Geschichtsbetrachtung. Es kann nicht verwundern, dass die FPÖ auf den elaborierten Diskurs der Landsmannschaften zurückgriff, und deren bekannte Argumentationslinien übernahm; interessant ist jedoch, dass sie damit die mediale Auseinandersetzung völlig bestimmte. Diese Position gab einen Rahmen vor, der in der öffentlichen Debatte von keinem/keiner der AkteurInnen verlassen wurde.
Von Veto bis Versöhnung
An der Oberfläche wurde heftig diskutiert: Die „Veto“-Forderung stand im Kreuzfeuer der Kritik, Schüssel schlug statt dessen die Unterzeichnung einer so genannten „Versöhnungserklärung“ vor, Oppositionsparteien und liberale KommentatorInnen konnten dem einiges abgewinnen. Dass weder „Veto“ noch „Versöhnungserklärung“ realpolitisch umsetzbar sein würden, machte da nicht das Geringste aus. Der entscheidende Punkt war aber der völlige Konsens, der in der massenmedialen Debatte gleichzeitig in der grundlegenden Bewertung der Präsidentendekrete herrschte: Sie wurden als historisches „Unrecht“ aufgefasst, das zu beseitigen sei. Diese Umwertung einer direkten Folge des Nationalsozialismus in nationalistische „Unrechtsakte“ des tschechoslowakischen Staates funktionierte vor allem über zwei miteinander verbundene Argumentationslinien: Einmal durch die (selektive) Anwendung des Menschenrechtsdiskurses auf die Vergangenheit, zum zweiten durch die, für Debatten um „neue deutsche Opfer“ generell charakteristische, entpolitisierte Art der Rekonstruktion der Vergangenheit. Als drittes wesentliches Element ist die Ignoranz gegenüber internationalen — insbesondere tschechischen — Debatten sowie gegenüber Ergebnissen seriöser HistorikerInnen und selbst realpolitischen (Un)Möglichkeiten zu nennen.
Das Argument, dass der Widerspruch zwischen „den Menschenrechten“ und den Dekreten von Beneš zu einer Aufhebung der Dekrete führen müsse, wurde von allen an der österreichischen Debatte Beteiligten verwendet. Mit juristischen Normen hat das nichts zu tun [4] — „Menschenrechte“ stehen hier für rein moralische Überzeugungen. Da war es nicht mehr nötig festzuhalten, dass Tschechien der EMRK bereits 1992 mit entsprechendem Vorbehalt beigetreten war und damit für Gegenwart und Zukunft an deren Einhaltung gebunden ist. Getreu den Vorgaben der Landsmannschaften wurde massenmedial ein Szenario einer „aktuellen Anwendung“ der Dekrete konstruiert, das in keinem nachvollziehbaren Bezug zur (juristischen) Realität steht.
Diese unscharfe Argumentationslinie in Bezug auf das Thema Menschenrechte leistete einem entpolitisierten Blickwinkel auf die Geschichte Vorschub. Selbst dort, wo — im „Standard“ häufig, doch selbst in „Zur Zeit“ — nationalsozialistische Verbrechen, wie etwa das Massaker von Lidice, thematisiert wurden, geschah dies in einer Art und Weise, die politische Zusammenhänge verschleierte. Jede Auseinandersetzung mit der von den nationalsozialistischen Machthabern im so genannten „Protektorat“ angestrebten „Umvolkung“ oder der politischen Rolle der „Sudetendeutschen“ fehlte. Die „rassen“-ideologische Ausrichtung der NS-Politik wird so nicht deutlich. In einer solchen entpolitisierten Sichtweise können einzelne Gewalttaten zwar moralisch verurteilt, jedoch nicht mehr historisch eingeordnet und politisch interpretiert werden. Der zentrale Unterschied zwischen der nationalsozialistischen antisemitischen und rassistischen Vemichtungspolitik und der europäischen (und gerade nicht exklusiv tschechischen) Nachkriegspolitik verschwindet damit völlig aus dem Blickfeld. Die einfache Wahrheit, dass „[e]ine mit der nationalsozialistischen Vemichtungspolitik vergleichbare Konzeption [...] für die Alliierten und auch die Exilpolitiker der von Deutschland besetzten Staaten vollkommen undenkbar“ war (Salzborn 2000, S. 38), wird effektiv unsichtbar. Dazu passt, dass auch im liberalen Mainstream Angaben der Landsmannschaften übernommen werden, die in krassem Gegensatz zu allen Ergebnissen der seriösen Geschichtsforschung stehen, etwa wenn die Zahl der „Vertreibungstoten“ mit mehr als 200.000 angegeben und damit um den Faktor 10 überschätzt wird. Nicht zufällig bleibt die Haltung der österreichischen Regierungen der unmittelbaren Nachkriegszeit gegenüber den „Vertriebenen“ konsequent ausgespart — sie hätte nicht ins Bild der von Österreich mit Verve vertretenen „unschuldigen Opfer“ gepasst. [5]
Allianzen gegen die Kritik
Der in der medialen Aufbereitung zentrale Begriff „Beneš-Dekrete“ stand als Chiffre für eine (im Mainstream-Diskurs eher diffuse, in „Zur Zeit“ klar formulierte) Vorstellung von „Unrecht gegen Deutsche“. Die völlige Ausklammerung der politischen, anti-nationalsozialistischen Ausrichtung der Präsidentendekrete zugunsten einer rein „ethnischen“ Interpretation — also z. B. das Verschweigen der zumindest theoretisch vorhandenen Ausnahmen für deutschsprachige AntifaschistInnen — legte eine Deutung der Geschichte in „nationalen“ statt politischen Kriterien nahe.
Auf dieser Basis — die sich letztlich auf europäischer Ebene als nicht durchsetzungsfähig erwies — konnten die Landsmannschaften die Themenführerschaft im österreichischen medialen Mainstream übernehmen. Gerade die (liberale, sozialdemokratische und grüne) Kritik an den „Veto“-Forderungen der FPÖ thematisierte die zu Grunde liegenden geschichtspolitischen Konstruktionen nicht, sondern übernahm sie stillschweigend. In diesem Diskurs verband sich die traditionelle österreichische „Opferthese“, wie sie von der ÖVP in den letzten Jahren verstärkt vertreten wird, mit dem deutschnationalen Geschichtsbild der FPÖ, wobei die Landsmannschaften als institutionelle Schnittstelle agierten. [6] Der von der EU ausgehende Zwang, den tschechischen EU-Beitritt pragmatisch zu betrachten, beendete zwar in der zweiten Hälfte 2002 diese geschichtspolitische Diskussion in Österreich, ihre grundlegenden Prämissen begegnen uns allerdings auch in neueren geschichtspolitischen Auseinandersetzungen.
[1] Siehe ausführlich meine Diplomarbeit „Totes Unrecht“? Diskursanalytische Untersuchung der Berichterstattung zu den „Beneš-Dekreten“ im Standard, Wien 2004.
[2] Zur Politik der sudetendeutschen Parteien in der Ersten Tschechischen Republik, der nationalsozialistischen Herrschaft im „Mustergau“ und im „Protektorat Böhmen und Mähren“, der Genese der Aussiedlungspläne im tschechischen Widerstand, bei der Exilregierung und den Alliierten, sowie den Dekreten von Präsident Edvard Beneš liegt eine Menge historischer Untersuchungen vor. Siehe u. a.: Gemeinsame deutsch-tschechische Historikerkommission (1996); Detlev Brandes/Václav Kural (1994); Richard G. Plaschka et al. (1997).
[3] Das von den Alliierten im August 1945 beschlossene Potsdamer Abkommen (Artikel XIII) (und nicht die so genannten „Beneš-Dekrete“) stellte die rechtliche Grundlage für die Aussiedlungen aus der tschechoslowakischen Republik dar.
[4] Zur juristischen Bewertung siehe den Bericht von Frowein, Kingsland und Bernitz an das Europäische Parlament (Sept. 2002). Kingsland bemerkt darin knapp, dass aktuell diskriminierende Regelungen gegenüber EU-BürgerInnen nach dem tschechischen EU-Beitritt schon wegen des Vorrangs des EU-Rechts vor nationalem Recht nicht denkbar seien.
[5] Dass die Projektion des Nazismus auf die „Deutschen“, wie sie sich in der Haltung der österreichischen Regierungen unmittelbar nach 1945 zeigt, vor allem der Schuldabwehr der „ÖsterreicherInnen“ diente, darf dabei nicht vergessen werden.
[6] Vgl. dazu auch Manoschek (2001), der ein „traditionalistisches Bündnis“ im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-44“ konstatiert.
Literaturangaben:
- Detlev Brandes/ Václav Kural, (Hg.): Der Weg in die Katastrophe. Deutsch-tschechische Beziehungen 1938-1947. Essen.
- Gemeinsame deutsch-tschechische Historikerkommission (Hg.): Konfliktgemeinschaft, Katastrophe, Entspannung. Skizze einer Darstellung der deutsch-tschechischen Geschichte seit dem 19. Jahrhundert. München/Oldenburg 1996.
- Hans Henning Hahn/Eva Hahn (2002): „Eine zerklüftete Erinnerungslandschaft wird planiert. Die Deutschen, „ihre“ Vertreibung und die sogenannten Beneš-Dekrete“. In: Transit. Europäische Revue 23 (Sommer 2002). S. 103-116.
- Richard G. Plaschka et al. (Hg.): Nationale Frage und Vertreibung in der Tschechoslowakei und in Ungarn. 1938-1948. Wien 1997.
- Samuel Salzborn: Grenzenlose Heimat. Geschichte, Gegenwart und Zukunft der Vertriebenenverbände. Berlin 2000.
- Samuel Salzborn: Opfer, Tabu, Kollektivschuld. Über Motive deutscher Obsession. In: Michael Klundt et al. (Hg.): Erinnern Verdrängen Vergessen. Geschichtspolitische Wege ins 21. Jahrhundert. Giessen 2003, S. 17-41.