{"version":"1.0","type":"rich","provider_name":"Context XXI","provider_url":"http:\/\/contextxxi.org","title":"Entsolidarisierung im Sozialrecht?\n","author_name":"Nikolaus&nbsp;Dimmel","width":"1200","height":"800","url":"https:\/\/licra.at\/entsolidarisierung-im-sozialrecht-16448.html","html":"\u003Ch4 class='title'\u003E\u003Ca href='https:\/\/licra.at\/entsolidarisierung-im-sozialrecht-16448.html'\u003EEntsolidarisierung im Sozialrecht?\n\u003C\/a\u003E\u003C\/h4\u003E\u003Cblockquote class='spip'\u003E1. Solidarit\u00e4t im Wohlfahrtsstaat\n\n\u003Cbr \/\u003ESolidarit\u00e4t, sagt Heinz Bude, ist eine \u201egro\u00dfe Idee\u201c. Und meint damit das Zusammengeh\u00f6rigkeitsgef\u00fchl und Empathie von Individuen zueinander. Eben damit aber hat Sozialrecht nichts zu tun. Hier n\u00e4mlich geht es um einen abstrakten Risikoausgleich unter Fremden als einer Risikogemeinschaft. Mit \u201efremd\u201c sind hier Personen gemeint, die keine sinnliche Wahrnehmung geteilter Interessen aufweisen. Diese Fremden sind strikt entlang ihrer Arbeitsmarktteilnahme&nbsp;\u003Ca href=\"..\/entsolidarisierung-im-sozialrecht-16448.html\" class=' pts_suite'\u003E(...)\u003C\/a\u003E\u003C\/blockquote\u003E\n"}