{"version":"1.0","type":"rich","provider_name":"Context XXI","provider_url":"http:\/\/contextxxi.org","title":"Totale Vergleichbarkeit\n","author_name":"Alex&nbsp;Gruber","width":"1200","height":"800","url":"https:\/\/licra.at\/totale-vergleichbarkeit-12539.html","html":"\u003Ch4 class='title'\u003E\u003Ca href='https:\/\/licra.at\/totale-vergleichbarkeit-12539.html'\u003ETotale Vergleichbarkeit\n\u003C\/a\u003E\u003C\/h4\u003E\u003Cblockquote class='spip'\u003EDie Linke versteht sich traditionellerweise als H\u00fcterin und Mahnerin der Menschenrechte. Forderungen wie \u201eGleiches Recht f\u00fcr alle\u201c oder \u201eAlle Menschen sind gleich\u201c gelten dem sich als alternativ verstehenden Bewu\u00dftsein als Ehrensache. Es wird der Widerspruch zwischen traurigem Sein und utopischem Wollen beklagt und die konsequente Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte gefordert. Deren Nichteinhaltung dient diesen \u201eKritikerInnen\u201c als Fallbeispiel f\u00fcr einen rechtlosen Zustand,&nbsp;\u003Ca href=\"totale-vergleichbarkeit-12539.html\" class=' pts_suite'\u003E(...)\u003C\/a\u003E\u003C\/blockquote\u003E\n"}