{"version":"1.0","type":"rich","provider_name":"Context XXI","provider_url":"http:\/\/contextxxi.org","title":"Zwischen den Z\u00e4hnen\n","author_name":"Karl-Heinz&nbsp;Wedel","width":"1200","height":"800","url":"https:\/\/licra.at\/zwischen-den-zahnen.html","html":"\u003Ch4 class='title'\u003E\u003Ca href='https:\/\/licra.at\/zwischen-den-zahnen.html'\u003EZwischen den Z\u00e4hnen\n\u003C\/a\u003E\u003C\/h4\u003E\u003Cblockquote class='spip'\u003EIn der Rechtstheorie ist das Muster seit langem gel\u00e4ufig, nach dem sich von der Ausnahme Grundlegendes f\u00fcr den Normfall ablesen l\u00e4sst. Die Taten des Armin Meiwes, bekannt als \u201eKannibale von Rotenburg\u201c, sind eine solche Ausnahme. Am 30. Januar wurde er wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Stein des Ansto\u00dfes, sein Kannibalismus, war nicht justitiabel. Wer \u00fcber den Hinweis auf die Gesetzesl\u00fccke hinausgeht, begibt sich auf ein grundlegendes Feld der Rechtstheorie,&nbsp;\u003Ca href=\"..\/zwischen-den-zahnen.html\" class=' pts_suite'\u003E(...)\u003C\/a\u003E\u003C\/blockquote\u003E\n"}