Arge für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit

Wehrdienstverweigerung — ein Recht?

Was davon bleibt, ist nicht mehr viel ...

Bereits im April 2000 wur­de mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Zivildienstgesetznovelle beschlos­sen. Die Zivildiener bekom­men seither nur mehr 3.648,— Schilling Pauschalvergütung. Das Recht, die Zuweisung zu beantragen und somit ein ge­wisses Maß an Lebenspla­nung zu ermöglichen, ist ge­fallen. Die nächste Novelle wird — so ist es geplant — mit 1.1.2001 in Kraft treten. Da­zu eine kurze Stellungnahme aus unserer Begutachtung des Gesetzesentwurfs (Wer In­teresse an der ausführlichen Fassung unserer Begutach­tung hat, kann diese unter argewdv chez utanet.at anfordem).

Die ARGE für Wehr­dienstverweigerung und Gewaltfreiheit lehnt den Entwurf für die Zivildienst­gesetznovelle 2001 ab!

Die Regierung setzt klare Schritte, ihre ideologischen Vorstellungen durchzusetzen. Der Entwurf der ZDG-Novelle 2001 zielt auf eine Aus­höhlung des Rechtes auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen ab. Es soll — durch die kürzere Antragsfrist, die geringere Ent­lohnung und die lange War­tezeit auf die Ablei­stung — der Zivildienst für viele, besonders ärmere Bevölkerungsschichten, er­schwert werden. Gewissens­gründe bei der Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen sind aber nicht schichtspezifisch. Somit stellt die Zivildienstgesetznovelle eine weitere, deutliche Be­nachteiligung sozial Schwa­cher dar.

Bereits mit der Zivil­dienstgesetznovelle 1996 wurde das Recht auf Auf­schub aus Gründen der Be­rufsausbildung massiv ein­geschränkt. Im Zusammen­hang mit der im Juni 2000 in Kraft getretenen Novel­le, dem Zivildienstpflichti­gen wurde das Recht auf Zuweisung binnen Jahres­frist genommen, bedeutet das einen unzumutbaren Eingriff in die Lebenspla­nung. Der einzelne Zivil­dienstpflichtige muss mit ei­ner Wartezeit auf die Ablei­stung des Dienstes von bis zu vier Jahren rechnen. In dieser Wartezeit ist es schwer eine geregelte Be­rufstätigkeit aufzunehmen. Das so entstehende „Berufsverbot für Zivildiener” ist eine klare Einschränkung des Grundrechtes auf Wehr­dienstverweigerung aus Ge­wissensgründen.

Deutlich kommt das unerhörte Ansinnen zum Vorschein, StaatsbürgerIn­nen Pflichten aufzuerlegen, ohne ihnen damit korre­spondierende Rechte ge­genüber dem Staat einzuräumen. Im gegenständli­chen Fall werden im Lichte der Grund- und Freiheitsrechte besonders sensible persönliche Dienstleistun­gen verlangt, die Verantwortung für die existenziel­le Sicherheit der Verpflich­teten jedoch verweigert und auf diese selbst und deren Angehörige und die Sozial­hilfeträger (die Länder) abgewälzt. Für die Zivildiener bedeutet das, sie müssen den Zwangsdienst leisten, der Staat übernimmt aber nicht die Versorgung. Die Zivildiener müssten das Ri­siko der Unterversorgung bei Pauschalvergütung, Ver­pflegung, Bekleidung, Rei­nigung und Versicherung selber tragen, ohne sich ei­nen anderen „Arbeitgeber” auswählen zu können.

Das im Vorblatt des Ge­setzesentwurfes formulierte Problem — geringeres Bud­get und lange Wartezeit auf den Dienst — wird nur ein­seitig gelöst. Die Auslage­rung der Kosten des staatli­chen Zwangsdienstes bringt dem Innenministerium zwar ein paar Millionen, die das Bundesheer wieder ausge­ben darf (siehe unten). Die Situation der wartenden Zi­vildienstpflichtigen wird aber mit der ZDG-Novelle 2001 massiv verschärft. Statt einem Abbau, wird die An­zahl an wartenden Zivil­dienstpflichtigen weiterhin steigen. Die einzige Hoff­nung bzw. Absicht der ver­antwortlichen PolitikerInnen kann darin bestehen, daß in Zukunft weniger Wehrpflichtige eine Zivildiensterklärung (fristge­recht) abgeben.

Wir fordern unter ande­rem eine deutliche Verkür­zung des Dienstes auf acht Monate und die Wiederein­führung des Rechtes auf Zu­weisung binnen Jahresfrist — oder wir schaffen den Zwangsdienst gleich ab!

Bundesheer darf pras­sen — Zivildiener müssen darben!

Alle sollen sparen, meint zumindest die Bundesregie­rung. Das Bundesheer muß nicht sparen, für die Träu­me der Offiziere ist der Re­gierung nichts zu teuer.

Für das Bundesheer wer­den Kampfhubschrauber um 2,9 Milliarden Schilling gekauft. Ursprünglich wa­ren nur 2,4 Milliarden vor­gesehen (Der Standard be­richtete in seiner Ausgabe vom 7./8. Oktober 2000). Diese halbe Milliarde ist für das Bundesheer leicht auf­zutreiben, während im So­zialbereich jeder Schilling fehlt!

Zum Beispiel wird nach dem Plan der Regierung das Budget für den Zivildienst halbiert (von ca. 880 Millio­nen Schilling 1998 auf knapp 400 Millionen Schil­ling 2001). Im Entwurf zur Zivildienstgesetznovelle werden Einsparungen für zi­vile Dienste in etwa in der selben Höhe veranschlagt, wie die Preissteigerung bei ein paar Kampfhubschrau­bern ausmacht.

Wenngleich wir ohnehin der Meinung sind, daß Österreich keine Kampf­hubschrauber (und kein Bundesheer) bräuchte, müs­sen wir trotzdem kritisieren, daß im Ministerium für Landesverteidigung mit den Milliarden locker umgegan­gen wird. Soll doch bereits 2001 ein Beschluß über neue Kampfflugzeuge ge­troffen werden. Und wir können uns sicher sein, das Geld kommt wieder über ein schönes Sparpaket durch erzwungene Enthalt­samkeit bei den sozial Schwachen zustande.